Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Schatzbriefes

 
Ein Schatzbrief ist eine Form der Rentenversicherung, die als Kapitalanlage genutzt wird. Es handelt sich um einen Vertragstyp, bei dem der Anleger einen Einmalbeitrag leistet und im Gegenzug eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit erhält.

Der Anleger kann dabei meist auch Entnahmen vornehmen und die Auszahlung als lebenslange Rente, Kapital oder Mix aus beidem wählen. Bei einer Auszahlung als Rentenzahlungen wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei einer Kapitalzahlung nur die Hälfte des Wertzuwachses.

Im Folgenden wird erklärt wie und wann ein Schatzbrief wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.

Kündigungsfrist Die Schatzbriefversicherung hat im Regelfall eine langjährige Laufzeit, zum Beispiel 10 bis 12 Jahre. Eine Kündigung ist aber im Regelfall spätestens dennoch zum Ende des dritten Vertragsjahres möglich.

Die Kündigungsfrist der Schatzbriefversicherung beträgt üblicherweise von jederzeit zum Monatsende bis hin zu 3 Monate. Es kann also bei den meisten Verträgen wesentlich früher gekündigt werden.

Folgen der Kündigung: Es wird dann jedoch üblicherweise nur der Rückkaufswert plus erwirtschafteter Überschussbeteiligung, minus Verwaltungs- und Abschlussgebühren ausgezahlt. Je nach Versicherungsunternehmen ist zusätzlich auch eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Ferner ist bei einer Kündigung auch zu beachten, dass dann die Erträge nicht mehr reduziert, sondern meist voll besteuert werden.

Tipp: Meist kann statt einer Kündigung auch, gegen eine kleine Gebühr, angespartes Geld entnommen werden solange ein Mindestbetrag im Schatzbrief verbleibt. Dies hat den Vorteil, dass nur die ausgezahlte Summe versteuert werden muss und die Gebühren meist geringer sind.

Wichtig: Eine Kündigung, des Schatzbriefes, wird frühstens wirksam, wenn diese beim Versicherungsunternehmen angekommen ist.

Widerruf bei neueren Verträgen Die Widerrufsfrist für Schatzbriefversicherungen beträgt 14 Tage, wie im §8 VVG definiert. Durch einen rechtzeitigen Widerruf kann der Vertragsschluss rückgängig gemacht werden und bereits geleistete Beiträge müssen dann vom Versicherungsunternehmen an den Kunden zurückerstattet werden.

Hinweis: Diese Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt aller Versicherungsunterlagen, einschließlich des Versicherungsscheins, der Vertragsbedingungen, der allgemeinen Versicherungsbedingungen, des Informationsblatts zu Versicherungsprodukten, der Tarifbestimmungen und einer Widerrufsbelehrung. Sollte das Versicherungsunternehmen Fehler gemacht haben, kann die Schatzbriefversicherung daher noch später widerrufen werden.

Um die 14-tägige Widerrufsfrist einzuhalten ist es ausreichend das Widerrufsschreiben rechtzeitig, das bedeutet spätestens am letzten Tag der Frist, abzusenden.

Im Falle eines Rechtsstreits ist es entscheidend, den pünktlichen Eingang bei der Versicherungsgesellschaft belegen zu können. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, eine Versandart mit Nachweis, wie etwa ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebestätigung (diese Bestätigung als Nachweis aufzubewahren), zu nutzen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung In gewissen Situationen kann eine Schatzbriefversicherung außerordentlich gekündigt werden und zwar wenn ein ausreichend-bedeutender Grund vorliegt oder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann.

In Fällen in denen keine Frist einzuhalten ist, spricht man auch von einer fristlosen Kündigung der Schatzbriefversicherung. Mögliche Ursachen für eine derartige außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung sind:

  • Im Falle einer unvorhergesehenen Beitragserhöhung, das heißt eine die nicht im Voraus im Vertrag festgelegt wurde, und bei der die Leistungen nicht entsprechend angepasst werden, oder wenn sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern, ohne dass es zu einer entsprechenden Reduzierung der Prämien kommt, ist meist eine außerordentliche Kündigung der Schatzbriefversicherung möglich.

    Die Versicherung ist, in einem solchen Fall, verpflichtet, den Versicherungsnehmer mindestens einen Monat im Voraus über eine solche Änderung zu informieren (siehe §25 VVG und §40 Abs. 1 VVG).

    Sobald der Kunde diese Informationen erhalten hat, beginnt eine Frist von einem Monat, innerhalb derer er außerordentlich kündigen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass die einmonatige Frist auch beginnt, wenn das Schreiben im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach des Versicherungsnehmers liegt, unabhängig davon, ob der Kunde darüber Bescheid weiß.

    Der Beendigungstermin ist in diesem Fall der Änderungstermin.
  • Darüber hinaus wäre bei einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens, oder bei nachweisbarem kriminellen Verhalten, eine außerordentliche Kündigung denkbar.
  • Ein weiterer Grund wäre, wenn der Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Beiträge nicht mehr aufbringen kann.

    In diesem Fall kann er die Versicherung vorzeitig kündigen, erhält jedoch nur den Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer dem Versicherungsnehmer auszahlt, wenn dieser die Versicherung vorzeitig kündigt.

    Der Rückkaufswert ist oft niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, da der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung Kosten hat, die er vom Rückkaufswert abzieht und die erwirtschafteten Erträge meist nur gering sind.

Falls der Kündigungsgrund dabei dem Versicherungsunternehmen anzulasten ist kann es sein, dass dem Kunde ein größerer Betrag auszuzahlen ist als der Rückkaufswert.

Wichtig: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Schatzbriefversicherung aus einem der genannten oder einem anderen Grund ist es erforderlich, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung eines Schatzbriefvertrages sollten bestimmte Informationen angegeben werden um eine reibungslose Beendigung des Vertrags zu gewährleisten.

  • Das Schreiben sollte die vollständige Adresse und den Namen des Kunden sowie des Versicherungsunternehmens enthalten.
  • Es sollte klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Vertrag gekündigt wird. Es ist auch hilfreich, den betroffenen Vertrag möglichst genau zu bezeichnen.
  • Die Angabe der Versicherungs- oder Vertragsnummer, falls zur Hand.
  • Bei einer ordentlichen Kündigung sollte das Kündigungsdatum festgelegt werden. Dies kann entweder der nächstmögliche Zeitpunkt sein, wobei das Unternehmen das Datum bestimmt, oder das konkrete Datum, zu dem die Vertragsbeendigung erfolgen soll.
  • Ein Kündigungsgrund muss nur dann angegeben werden, wenn die Kündigung vor Ablauf der regulären Frist oder sogar fristlos erfolgen soll.
  • Um den Schutz der eigenen Daten zu gewährleisten und unerwünschte Werbemaßnahmen zu verhindern, kann der Kunde zusätzlich die Löschung seiner personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO verlangen.
  • Es wird empfohlen, im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive des Beendigungsdatums zu bitten.

Da im Falle eines Streits der Kunde die Beweislast trägt, sollte das Kündigungsschreiben auf einem möglichst sicheren Übermittlungsweg, wie etwa per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht, versendet werden. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass der rechtzeitige Empfang des Schreibens durch das Unternehmen, falls erforderlich, nachgewiesen werden kann.

Kündigung Schatzbrief Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
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Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Schatzbriefes


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Schatzbriefversicherung fristgemäß zum zum nächstmöglichen Termin.

(
Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung / Reduzierung der Leistungen mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige hiermit die VERTRAGSNAME Schatzbriefversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
)

Die Versicherungsnummer lautet: SB123456.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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